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„Tänzer-Rente“
2.1. Entwurf für einen Appell an die
Abgeordneten, der den ehemaligen Ballettmitgliedern am 25.11.07 unterbreitet
worden ist, 2.2. Brief an den Ministerpräsidenten vom
28.05.2006, 2.3. Brief an den Ministerpräsidenten vom
30.06.2007 und 2.4. Klagerücknahmeerklärung gegenüber
Sächsischen Arbeitsgerichten vom 26.11.2007 sowie 2.5. Entwurf für Klagerücknahme durch die
Betroffenen übermitteln einige grundlegende
Informationen zu der entschädigungslosen Liquidierung der von ehemaligen
Ballettänzern in der DDR rechtmäßig als berufsbezogene Zuwendung erworbenen und
in die Bundesrepublik mitgebrachten Ansprüche auf ihre Berufsunfähigkeitsrente. 1.
Brief an die Abgeordneten des Sächsischen Landtags und die Stadtverordneten von
Dresden und Chemnitz Sehr
geehrte Damen und Herren, der Freistaat Sachsen und die Städte
Dresden und Chemnitz versuchen derzeit, die entschädigungslose Enteignung der Ansprüche
ehemaliger Ballettmitglieder endgültig festzuschreiben, sie in der DDR nach
Abschluss der Bühnenkarriere als Berufsunfähigkeitsrente in Form der berufsbezogene
Zuwendung rechtmäßig erworben hatten. Es handelt sich dabei um die Beibehaltung
einer im Einigungsprozess in der Renten- und Versorgungsüberleitung
organisierten schwerwiegenden Ungerechtigkeit gegenüber den betroffenen
ehemaligen Ballettmitgliedern. Unsere Auffassung dazu wird bestärkt durch
Positionen, wie sie u. a. in einem Entschließungsentwurf des Landes
Mecklenburg-Vorpommern für den Bundesrat[1],
in Materialien des Deutschen Bundestages und in einem aktuelle Antrag der Fraktion
DIE LINKE im Bundestag[2]
enthalten sind. Unsere Vorschläge, die in den letzten
Jahren an den Ministerpräsidenten des Freistaats Sachsen persönlich sowie an
Beamte seiner Regeierung gerichtet worden sind und die ihn sowie seine
Regierung zum Einlenken oder wenigstens zu erneuten Verhandlungen über Wege zur
Überwindung dieser offenkundigen Ungerechtigkeit bewegen sollten, sind
gescheitert. Weder auf diese Schreiben noch auf die beim Ministerpräsidenten eingereichten
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen besonders eifrig mit der Verfestigung des
Unrechts beschäftigte Finanzbeamte seiner Regierung wurden, wenn überhaupt,
jeweils Antworten gegeben, in denen auf die grundsätzlichen Probleme von Recht
und Gerechtigkeit im Einigungsprozess und das den ehemaligen Ballettmitgliedern
angetane schwerwiegende Unrecht nicht eingegangen worden ist. Wir sehen uns daher veranlasst, einige der
an den Ministerpräsidenten persönlich gerichteten Schreiben den Abgeordneten
des Sächsischen Landtags und Stadtverordneten von Dresden und Chemnitz mit der
Bitte zur Kenntnis zu geben, ihre Möglichkeiten einzusetzen, um im Freistaat
Sachsen und in den betroffenen Städten gegenüber den ehemaligen Ballettmitgliedern
etwas mehr Gerechtigkeit durchzusetzen. Die von der Ungerechtigkeit betroffenen
Ballettmitglieder und ihre Interessengemeinschaft verfügen nicht über die
finanziellen Voraussetzungen, nach der – zu Unrecht – festgelegten
Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für diese Verfahren den Weg durch die
Instanzen durchzustehen. So können sie auf diese Weise nicht die Barriere
beseitigen, die aus Serien von Entscheidungen besteht, die auf den
rechtsfehlerhaften Zuständigkeitsbeschlüssen des BSG beruhen (vgl. in den
Materialien dazu!). Sie sehen sich dadurch gezwungen, die ursprünglich bei den
Sozialgerichten eingereichten Klagen zurückzunehmen. Ein Rücknahmeschreiben
wird ebenfalls vorgelegt. Im Übrigen wird eine Dokumentation
vorbereitet, die Ihnen als Abgeordnete aber auch der Öffentlichkeit alle
wesentlichen Unterlagen zu dem Schicksal der bbZ, zu ihrer Begründung in der
DDR und zu ihrer Liquidierung in der Bundesrepublik Deutschland, zugänglich machen
wird. Erforderlich können auf Anfrage die notwendigen Unterlagen, z. B. zu
einer Anhörung in Gremien des Landtages oder der Stadtparlamente, vorab bereits
zur Verfügung gestellt werden. Die Rechtsanwälte sind auch bereit, in
entsprechenden Gremien der Parlamente die Probleme im Einzelnen zu erläutern. Mit dem Brief und den Vorschlägen wird den
Abgeordneten des Freistaats und den Stadtverordneten der Städte, in denen die
ehemaligen Ballettmitglieder mit großem Erfolg tätig gewesen sind, ermöglicht,
sich ein Bild von dem Unrecht zu machen, das mit der formlosen Liquidierung der
dauerhaft und rechtmäßig in der DDR erworbenen Ansprüche zum 01.01.1992 begangen
worden ist. Eine zusammenfassende Dokumentation über
die „Entrechtung und Diskriminierung der ehemaligen Ballettmitglieder aus der
DDR“, die auch der Öffentlichkeit vorgelegt werden wird, ist in Vorbereitung. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwälte Dr. Ingeborg Christoph und
Dr. Karl-Heinz Christoph
2.2. Brief an den Ministerpräsidenten vom
28.05.2006, 2.3. Brief an den Ministerpräsidenten vom
30.06.2007, 2.4. Klagerücknahmeerklärung gegenüber
Sächsischen Arbeitsgerichten vom 26.11.2007, 2.5. Entwurf für Klagerücknahme durch die
Betroffenen vom 26.11.07. [1] Vgl. Bundesrat, Drs. 604/02 vom 27.07.02, auch: Mandanteninformation 07/02 in www.ostrentner.de. [2] Deutsche Bundestag, Drucksache 16/7022 vom 07.11.2007: Antrag der Fraktion Die LINKE: Schaffung einer gerechten Versorgungslösung für die vormalige berufsbezogenen Zuwendung für Ballettmitglieder in der DDR. |
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