„Tänzer-Rente“


Die Rubrik „Tänzer-Rente“ wird mit einem
Brief eröffnet, der an die Abgeordneten des Sächsischen Landtags und an Stadtverordnete von Dresden und Chemnitz gerichtet ist. Der Brief (unter Ziff. 1) und die nachfolgenden Anlagen unter den Ziffern

2.1. Entwurf für einen Appell an die Abgeordneten, der den ehemaligen Ballettmitgliedern am 25.11.07 unterbreitet worden ist,

2.2. Brief an den Ministerpräsidenten vom 28.05.2006,

2.3. Brief an den Ministerpräsidenten vom 30.06.2007 und

2.4. Klagerücknahmeerklärung gegenüber Sächsischen Arbeitsgerichten vom 26.11.2007 sowie

2.5. Entwurf für Klagerücknahme durch die Betroffenen

übermitteln einige grundlegende Informationen zu der entschädigungslosen Liquidierung der von ehemaligen Ballettänzern in der DDR rechtmäßig als berufsbezogene Zuwendung erworbenen und in die Bundesrepublik mitgebrachten Ansprüche auf ihre Berufsunfähigkeitsrente.

 

1. Brief an die Abgeordneten des Sächsischen Landtags und die Stadtverordneten von Dresden und Chemnitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Freistaat Sachsen und die Städte Dresden und Chemnitz versuchen derzeit, die entschädigungslose Enteignung der Ansprüche ehemaliger Ballettmitglieder endgültig festzuschreiben, sie in der DDR nach Abschluss der Bühnenkarriere als Berufsunfähigkeitsrente in Form der berufsbezogene Zuwendung rechtmäßig erworben hatten.

Es handelt sich dabei um die Beibehaltung einer im Einigungsprozess in der Renten- und Versorgungsüberleitung organisierten schwerwiegenden Ungerechtigkeit gegenüber den betroffenen ehemaligen Ballettmitgliedern. Unsere Auffassung dazu wird bestärkt durch Positionen, wie sie u. a. in einem Entschließungsentwurf des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Bundesrat[1], in Materialien des Deutschen Bundestages und in einem aktuelle Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag[2] enthalten sind.

Unsere Vorschläge, die in den letzten Jahren an den Ministerpräsidenten des Freistaats Sachsen persönlich sowie an Beamte seiner Regeierung gerichtet worden sind und die ihn sowie seine Regierung zum Einlenken oder wenigstens zu erneuten Verhandlungen über Wege zur Überwindung dieser offenkundigen Ungerechtigkeit bewegen sollten, sind gescheitert. Weder auf diese Schreiben noch auf die beim Ministerpräsidenten eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen besonders eifrig mit der Verfestigung des Unrechts beschäftigte Finanzbeamte seiner Regierung wurden, wenn überhaupt, jeweils Antworten gegeben, in denen auf die grundsätzlichen Probleme von Recht und Gerechtigkeit im Einigungsprozess und das den ehemaligen Ballettmitgliedern angetane schwerwiegende Unrecht nicht eingegangen worden ist.

Wir sehen uns daher veranlasst, einige der an den Ministerpräsidenten persönlich gerichteten Schreiben den Abgeordneten des Sächsischen Landtags und Stadtverordneten von Dresden und Chemnitz mit der Bitte zur Kenntnis zu geben, ihre Möglichkeiten einzusetzen, um im Freistaat Sachsen und in den betroffenen Städten gegenüber den ehemaligen Ballettmitgliedern etwas mehr Gerechtigkeit durchzusetzen.

Die von der Ungerechtigkeit betroffenen Ballettmitglieder und ihre Interessengemeinschaft verfügen nicht über die finanziellen Voraussetzungen, nach der – zu Unrecht – festgelegten Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für diese Verfahren den Weg durch die Instanzen durchzustehen. So können sie auf diese Weise nicht die Barriere beseitigen, die aus Serien von Entscheidungen besteht, die auf den rechtsfehlerhaften Zuständigkeitsbeschlüssen des BSG beruhen (vgl. in den Materialien dazu!). Sie sehen sich dadurch gezwungen, die ursprünglich bei den Sozialgerichten eingereichten Klagen zurückzunehmen. Ein Rücknahmeschreiben wird ebenfalls vorgelegt.

Im Übrigen wird eine Dokumentation vorbereitet, die Ihnen als Abgeordnete aber auch der Öffentlichkeit alle wesentlichen Unterlagen zu dem Schicksal der bbZ, zu ihrer Begründung in der DDR und zu ihrer Liquidierung in der Bundesrepublik Deutschland, zugänglich machen wird. Erforderlich können auf Anfrage die notwendigen Unterlagen, z. B. zu einer Anhörung in Gremien des Landtages oder der Stadtparlamente, vorab bereits zur Verfügung gestellt werden. Die Rechtsanwälte sind auch bereit, in entsprechenden Gremien der Parlamente die Probleme im Einzelnen zu erläutern.

Mit dem Brief und den Vorschlägen wird den Abgeordneten des Freistaats und den Stadtverordneten der Städte, in denen die ehemaligen Ballettmitglieder mit großem Erfolg tätig gewesen sind, ermöglicht, sich ein Bild von dem Unrecht zu machen, das mit der formlosen Liquidierung der dauerhaft und rechtmäßig in der DDR erworbenen Ansprüche zum 01.01.1992 begangen worden ist.

Eine zusammenfassende Dokumentation über die „Entrechtung und Diskriminierung der ehemaligen Ballettmitglieder aus der DDR“, die auch der Öffentlichkeit vorgelegt werden wird, ist in Vorbereitung.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Rechtsanwälte Dr. Ingeborg Christoph und Dr. Karl-Heinz Christoph


2. Die Anlagen zu dem Brief:
(bitte darauf klicken)


2.1. Entwurf für einen Appell an die Abgeordneten, der den ehemaligen Ballettmitgliedern am 25.11.07 unterbreitet worden ist,

2.2. Brief an den Ministerpräsidenten vom 28.05.2006,

2.3. Brief an den Ministerpräsidenten vom 30.06.2007,

2.4. Klagerücknahmeerklärung gegenüber Sächsischen Arbeitsgerichten vom 26.11.2007,

2.5. Entwurf für Klagerücknahme durch die Betroffenen vom 26.11.07.



[1] Vgl. Bundesrat, Drs. 604/02 vom 27.07.02, auch: Mandanteninformation 07/02 in www.ostrentner.de.

[2] Deutsche Bundestag, Drucksache 16/7022 vom 07.11.2007: Antrag der Fraktion Die LINKE: Schaffung einer gerechten Versorgungslösung für die vormalige berufsbezogenen Zuwendung für Ballettmitglieder in der DDR.